KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Wenn ein Automobil auf Ihren Namen zugelassen ist, werden Sie ganz gewiss in den nächsten Tagen Post von Ihrer Autoversicherung bekommen. Diese verschicken nämlich im letzten Quartal eines jeden Jahres an ihre Kunden die für das neue Versicherungsjahr geltende Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung. Und in der Regel ist es so, dass Sie selbst für den Fall, dass Sie im abgelaufenen Versicherungsjahr keinen Schaden Ihrer Versicherung gemeldet haben, einen höheren Beitrag zu zahlen haben.

Doch in diesem Fall sitzen Sie am längeren Hebel. Denn Sie haben die Möglichkeit, bei einer Beitragserhöhung grundsätzlich und zum ablaufenden Versicherungsjahr sowieso Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und Ihr Fahrzeug bei einer anderen für Sie günstigeren Kfz-Versicherung zu versichern. Dass dazu im Vorfeld naturgemäß ein Kfz-Versicherungsvergleich über Online-Versicherungsvergleichsportale durchgeführt werden sollte, versteht sich dabei von selbst. Wichtig ist, dass Sie Ihre bisherige Versicherung dann bis spätestens zum letzten Werktag im November fristgerecht gekündigt haben; hier zählt der Eingang der Kündigung bei Ihrem bisherigen Autoversicherer.

Nur denken Sie daran, dass Sie Ihr Fahrzeug auch nach Abschicken der Kündigung tatsächlich versichern. Denn in Deutschland besteht für jeden Fahrzeughalter die gesetzliche Verpflichtung, sein Fahrzeug zumindest mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Diese reguliert alle Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer schuldhaft einem Dritten zufügen. Das schließt Personenschäden wie Schmerzensgeld oder eine Todesfallleistung ausdrücklich mit ein.

Anders sieht es indes bei der Kaskoversicherung aus. Sie reguliert ausnahmslos Schäden, die Ihnen an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Bei der Vollkaskoversicherung wird sogar der Schaden an Ihrem Fahrzeug ersetzt, der Ihnen bei einem Unfall entstanden ist und den Sie selbst verursacht haben. Hier richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag für Ihr Automobil auch wie bei der Kfz-Haftpflicht nach den schadensfrei gefahrenen Versicherungsjahren, während sich der Beitrag für die Teilkaskoversicherung nach der Regional- und Typklasse Ihres Fahrzeugs richtet.


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