Firmenwagen

Firmenwagen

Als besondere Auszeichnung für betriebliches Engagement gilt nach wie vor die Bereitstellung eines Dienst- bzw. Firmenwagens. Selbstverständlich verfolgt der Arbeitgeber damit mehrere Interessen. Zum einen nimmt damit die Motivation der Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert ein. Ob die Nutzung des Automobils völlig oder zum Teil kostenfrei für den Mitarbeiter ist, das positive Gefühl bleibt in jedem Fall erhalten. Zum anderen nimmt das Ansehen des Betriebes beachtlich zu. Für den Betrieb ergibt sich ganz beiläufig noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die der schlichten und dennoch effektiven Werbung.

Die Auswahl des Automobils als Firmenwagen soll dem Image des Betriebes entsprechen und auch die hierarchischen Begebenheiten spiegeln sich bei dieser Thematik wieder. Doch unabhängig vom Reglement der jeweiligen Firma sind die Strukturen der zu wählenden Fahrzeuge unveränderlich. Der Geschäftsführung bleiben weiterhin die Luxusklassen, unter Umständen auch mit Chauffeur, vorbehalten. Das höhere Management wird zumeist mit Autos der gehobenen Mittelklasse bedacht und das mittlere Management bescheidet sich mit den PKWs der Mittelklasse. Dabei findet auch die hierarchische Abstufung bei der Höhe der jeweiligen Leasingraten Berücksichtigung. Die Leasingraten für die Fahrzeuge der Geschäftsführerebene liegen stets höher als die für das mittlere Management.

Es ist unbestritten, dass Sie sich sehr geehrt fühlen werden, wenn Ihnen die Option auf einen Firmenwagen offeriert wird. Doch bei allem Euphorie dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie stets einen unsichtbaren Beifahrer mit im Auto sitzen haben. Das Finanzamt ist bei jeder Fahrt mit von der Partie. Der Fiskus zieht einen monetären Nutzen durch den Geldwerten Vorteil, der Ihnen gewährt wird. Bevor Sie sich zur Unterschrift des Vertrages zur Nutzung eines Firmenwagens entschließen, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob die Bedingungen des Vertrages sowie die steuerlichen Aspekte zu einem akzeptablen und somit positiven Ergebnis führen. So bleibt die angedachte Ehrerbietung eine solche und entwickelt sich nicht zu einem monetären Fiasko für Sie als Arbeitnehmer.